Handelsrecht
Unternehmen und Privatpersonen sind beide Bestandteile des spanischen Handelsrechts. Onelawyers ist Ihre rechtliche und steuerfachliche Vertretung auf den herrlich im Mittelmeer gelegenen Balearen. Die paradiesische Urlaubsdestination zieht jedes Jahr Millionen Menschen aus allen Teilen der Welt in ihren Bann.
Aber nicht nur für Urlauber ist Mallorca ein Traumziel. Unternehmen aus der ganzen Welt schätzen die Handelsmöglichkeiten, die ihnen auf der Insel geboten werden. Heimische Rechtsvertretung wird dabei in einer globalisierten Geschäftswelt immer entscheidender für den finanziellen Erfolg. Onelawyers ist hier für Unternehmen aus dem DACH-Raum der zweisprachige Rechtspartner.
Spanisches Handelsrecht
Der Markt für Handelsbeziehungen ist global. Grenzüberschreitende Rechtsberatung ist eine grundlegende Voraussetzung für nationale und internationale Unternehmensaktivitäten. Auch wenn Sie und Ihr Unternehmen vom DACH-Raum aus ausschliesslich in Spanien aktiv sind, werden internationale Verträge Ihr Geschäft beeinflussen. Wir erstellen für Sie hier Rechtsgutachten und zeigen Ihnen den Weg durch das spanische Handelsrecht.
Zu unseren allgemeinen Handelsrechts-Leistungen zählen:
Beratung bei Unternehmensgründungen
Beratung bei der Registrierung von Unternehmen auf den Balearen
Beratung bei der Liquidation von Unternehmen in Spanien
Ausarbeiten, verhandeln und festhalten von Joint Ventures-Verträgen
Sichtung und rechtliche Prüfung von Verkaufs- und Fusionsverträgen
Ausarbeitung und Prüfung von unternehmerischen Partnervereinbarungen
Ausarbeitung von Verkaufs- und Vermietungsverträgen für Immobilienprojekte
Handelsrechtliche Verträge in Spanien
In Spanien gilt wie in jedem anderen Land der EU der Grundsatz der Privatautonomie. Das bedeutet, dass jeder Vertrag nach dem Willen der Vertragsparteien ausgestaltet und abgeschlossen werden darf. Handelsrechtliche Verträge in Spanien sind hier anders. Für diese gelten zwingende, nicht disponible Vorschriften. Mehr dazu erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch.
Handelsrechtliche Verträge in Spanien unterliegen keinem Formzwang. Zwar ist es angenehmer, aus Beweisgründen schriftliche Verträge auszuformulieren, dennoch gelten mündliche als ebenso bindend. Wir von Onelawyers raten unsere Klienten aus dem DACH-Raum zu zwei Dingen:
Alles, was nicht in einem handelsrechtlichen Vertrag festgehalten wurde, wird nach der geltenden Rechtsprechung und Gesetzeslage beurteilt. Wir sind in Sachen Handelsrecht in Spanien Experten für die essentialia negotii und alles, was aufgenommen oder besser der geltenden Gesetzeslage überantwortet werden sollte.
Kaufvertrag Balearen (Mallorca, Menorca, Ibiza, Formentera)
Zum spanischen Handelsrecht zählen auch Kaufverträge. Der Handelskaufvertrag unterscheidet sich in Spanien vom herkömmlichen Kaufvertrag. Ersterer wird zu dem Zweck aufgesetzt, eine gewinnbringende Weiterveräusserung auf den Regeln des spanischen Handelsgesetzbuchs (CCom) zu sichern.
Für Fragen zum Código de Comercio (Handelsgesetzbuch), den entsprechenden Reformen und Anpassungen, der Handelsregisterverordnung, dem Konkursgesetz, dem Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Wirtschaftsprüfungsgesetz oder dem Körperschaftsteuergesetz in Spanien stehen Ihnen die Anwältinnen und Anwälte von Onelawyers gerne zur Verfügung.